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   OLG Hamm, 06.10.1988 - 26 U 74/88   

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https://dejure.org/1988,1884
OLG Hamm, 06.10.1988 - 26 U 74/88 (https://dejure.org/1988,1884)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.10.1988 - 26 U 74/88 (https://dejure.org/1988,1884)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Oktober 1988 - 26 U 74/88 (https://dejure.org/1988,1884)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mangelhaftigkeit einer Planungsleistung des Architektens; Planungsermessen; Bürogebäude; Repräsentationsfunktion; Fehlerhaftigkeit einer Planung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 633, § 634

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Aufklärungspflicht bei unsachgerechten Wünschen des Bauherrn

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Planungsfehler: zu tiefe Lage eines Repräsentationsbaus

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 470
  • BB 1989, 1081
  • BauR 1989, 501
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Frankfurt, 02.07.2008 - 1 U 28/07

    Schadensersatz aus Ingenieurvertrag wegen fehlerhafter Brandschutzplanung

    Als Brandschutzexpertin musste sie auch Wünsche und Vorgaben der Klägerin überprüfen (vgl. Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 6. Oktober 1988, NJW-RR 1989, S. 470).
  • OLG Hamm, 23.08.2011 - 21 U 11/10

    Haftung eines Architekten aufgrund von Planungsfehlern; Anforderungen an den

    Ein Planungsfehler liegt danach somit erst dann vor, wenn die Planung des Architekten nicht mehr sachgerecht ist, etwa weil sie den anerkannten Regeln der Technik und Baukunst nicht entspricht oder die vereinbarte Gebrauchstauglichkeit gemindert ist (OLG Hamm BauR 1989, 501-504, juris, Rn. 29; Kniffka/Koeble, a.a.O., Rn. 414).
  • OLG Bamberg, 16.04.2003 - 8 U 90/02

    Leistungspflichten des Architekten bei Beauftragung mit der Genehmigungsplanung

    Nicht jede Planung, die sich nicht als objektiv bestmöglichste Lösung darstellt, führt zu Mangelhaftigkeit (vgl. OLG Hamm BauR 1989, 501 ; Locher a.a.O., Rdnr. 95 f. zu § 15).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 7 U 140/00

    Architektenvertrag: Planungsfehler bei einer unterlassenen Einholung einer

    Ein Planungsfehler liegt dagegen erst vor, wenn die Planung nicht mehr sachgerecht ist, etwa weil sie den anerkannten Regeln der Technik und Baukunst nicht entspricht oder die vereinbarte Gebrauchstauglichkeit gemindert ist (OLG Hamm, Baurecht 1989, 501).
  • OLG Karlsruhe, 31.07.2001 - 17 U 140/99

    Architektenhaftung - Planungsarbeit - Verfehlung "optimaler" Lösung

    Vom Architekten kann infolgedessen auch nicht die (ohnehin nicht mit Genauigkeit festzustellende) optimale Planungslösung, sondern lediglich eine durchschnittlich brauchbare, sachgerechte Planung verlangt werden (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1989, 470, 471; Werner/Pastor, 9. Aufl., Rdn. 1489; Locher, § 23 Rdn. 236; Bindhardt/Jagenburg, § 6 Rdn. 58).
  • OLG Frankfurt, 20.01.1998 - 3 U 121/97

    Schadensersatzansprüche gegen Sonderfachmann wegen Schlechterfüllung der

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  • LG Verden, 12.05.2016 - 5 O 214/14

    Ingenieurvertrag - Schadenersatz bei fehlerhafter Planung

    Als Fachmann traf ihn vielmehr die Pflicht, auch Wünsche und Vorgaben der Klägerin zu überprüfen (vgl. Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 6. Oktober 1988, NJW-RR 1989, S. 470) und jederzeit die wirtschaftlichste Maßnahme zu ermitteln und die Klägerin hierüber aufzuklären.
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